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Sensei Werner Bachhuber (geb. am 23.05.1964) begann das Karate-Training im Alter von 17 Jahren. Am 22.09.1981 trat er als aktives Mitglied der Karateschule Kelheim bei und trainierte zuerst unter seinem ersten Sensei Manfred Binder. Als dieser sich beruflich veränderte, übergab der seine Schule an Shihan Jamal Measara, der auch heute noch die Budo-Akademie in Kelheim mit großem Erfolg leitet.
Bereits als Braungurt durfte Bachhuber und andere Karateka mit seinem Sensei in 1986 nach Indien fliegen, um dort Karate- und Kobudo-Lehrgänge mit großen Vorführungen abzuhalten. Daneben war die Gruppe in 1986 auch in Kolding/Dänemark, um das Shorin Ryu Seibukan Karate auf gleiche Weise bekannt zu machen.
Auf Vorschlag seines Senseis Jamal Measara wurde er dann am 22.02.1987 zum 1. Vorsitzenden der Shorin-Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. gewählt.
Unter den gestrengen Augen seines Senseis legte Bachhuber dann am 14.06.1987 die Prüfung zum 1. Dan (Schwarzgurt) mit Erfolg ab.
Auch in 1987 war Bachhuber Teilnehmer einer Delegation, die teilweise auf Einladung der jeweiligen Distriktsregierungen eine weiteres Mal nach Indien eingeladen wurde. Es folgten weitere Reisen in 1989 nach Dänemark, in 1990 nach Polen und schließlich 1991 wieder nach Indien.
Auf Anraten seines Senseis begann er dann im Januar 1989 selbst Karate in München zu unterrichten. Zu Beginn hatte er einen Schüler, den er damals im Keller seines Wohnheimes trainierte. Nach drei Monaten hatte er schon fünf Schüler und suchte nach geeigneten Räumlichkeiten. So fand die Gruppe zunächst für ein halbes Jahr Unterschlupf in einem kleinen Ballettstudio, bevor im September 1989 der Umzug in die ABC-Dance-Studios erfolgte. Der Erfolg lies nicht lange auf sich warten. Gab er anfangs nur zwei Trainingseinheiten in der Woche, musste bald mit steigender Zahl der Mitglieder das Trainingsangebot erweitert werden. Hinzu kam ein separates Kindertraining, da Sensei Bachhuber ein gemeinsames Training von Kindern und Erwachsenen ablehnte. Jeder Teilnehmer soll entsprechend seiner Leistungsfähigkeit gefordert und gefördert werden.
Nach langer Vorbereitungszeit ließ ihn dann Shihan Measara am 06.10.1992 zur Prüfung zum 2. Dan zu.
Im Dezember 1992 musste Sensei Bachhuber aus beruflichen Gründen sein Amt als 1. Vorsitzender der Shorin-Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. abgeben. Bachhuber, der hauptberuflich Finanzbeamter ist, absolvierte eine dreijährige Ausbildung an der Beamtenfachhochschule in Herrsching, um vom mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen zu können. Nach erfolgreicher Prüfung zum Diplom-Finanzwirt (FH) wandte er sich wieder der Verbandstätigkeit zu.
So wurde er am 08.12.1996 erneut zum 1. Vorsitzenden der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. gewählt und kann nunmehr auf eine Amtszeit von mehr als neun Jahren zurückblicken.
Mit Eintritt der Stilrichtung Shorin-Ryu Seibukan in den Deutschen Karate-Verband (DKV) wurde ihm die C-Prüfer-Lizenz des Bayerischen Karate-Bundes (BKB) zuerkannt. Sensei Bachhuber kann somit die Gürtelprüfungen bis zum 4. Kyu in seinem Dojo, wie auch auf Landesebene, selbst abnehmen.
Seit 1998 ist er Inhaber der Prüfer-B-Lizenz.
Sensei Bachhuber war zudem bereits seit Jahren in der Stilrichtung Shorin-Ryu Seibukan als Kampfrichter tätig. Der Beitritt in den BKB/DKV machte es nun erforderlich, erneut eine Prüfung abzulegen. Im Oktober 1997 erhielt der dann nach praktischer und theoretischer Prüfung die Lizenz als Landeskampfrichter Kumite B des BKB zuerkannt.
Die Kampfrichter-Lizenz hat Sensei Bachhuber aus persönlichen Gründen über den 31.12.2000 hinaus nicht verlängert.
Im August 2004 erhielt Sensei Bachhuber von seinem Sensei die Erlaubnis, an der im Dezember des gleichen Jahres stattfindenden Gürtelprüfung teilzunehmen. Die Prüfer Shihan Jamal Measara (7. Dan, Deutschland) und Shihan Jeff Nagata (7. Dan, USA) nahmen die größte Dan-Prüfung in der Verbandsgeschichte am 10.12.2004 im Honbu-Dojo in Kelheim ab. Sensei Werner Bachhuber bestand hierbei die Gürtelprüfung zum 3. Dan Seibukan Karate.
Vor mehr als 20 begann Sensei Werner Bachhuber mit dem Kobudo-Training. Nach mehrjähriger Trainingspause entdeckte er sein Interesse an dieser Kampfkunst erneut und lies sich von seinem Sensei Jamal Measara unterweisen. Im Oktober 2007 war es dann soweit: Mit drei Mitstreitern aus anderen Seibukan-Dojos legte er vor der Prüfungskommission (Shihan Measara, 7. Dan Kobudo, Sensei Perras, 4. Dan Kobudo) die Prüfung zum 1. Dan Kobudo mit Erfolg ab.
Am 17.10.2009 nahm Sensei Werner Bachhuber mit Erfolg an der Prüfung zum 4. Dan teil. Neben ihm legten fünf seiner Schüler zugleich die Prüfung zum 3. Dan bzw. 2. Dan erfolgreich ab. Als Prüfer der zentralen Dan-Prüfung im Honbu-Dojo fungierten Sensei Warren Berto (USA) sowie Shihan Jamal Measara (D).
Am 04.03.2012 konnte Sensei Werner Bachhuber nach entsprechender Vorbereitung durch seinen Sensei die Gürtelprüfung zum 2. Dan in Kobudo mit Erfolg durchlaufen. Prüfer waren Kyoshi Jamal Measara (7. Dan Kobudo) sowie Sensei Ottmar Perras (4. Dan Kobudo).
2013 erhielt Sensei Werner Bachhuber die Einladung vom Breitensport-Referenten des BKB, Fritz Oblinger, als Seminarleiter am 9. BKB-Tag in Ingolstadt zu fungieren. Sensei Bachhuber hielt zwei Kobubo-Trainingseinheiten.
Am 16.08.2014 nahm Sensei Werner Bachhuber an einer Einstufungsprüfung in Kobudo teil. Er erhielt von Kyoshi Jamal Measara (8. Dan Kobudo) den 3. Dan SOK-Kobudo.
Wie bereits schon in 2013 wurde Sensei Werner Bachhuber auch am 11.10.2014 als Seminarleiter am 10. BKB-Tag in Ingolstadt eingeladen. Er bestritt zwei Kobudo-Einheiten.
Am 28.10.2014 legte er die Prüfung zum 5. Dan Seibukan Karate mit Erfolg ab. Prüfer waren Kyoshi Jamal Mesara (8. Dan Karate) und Sensei Wolfgang Weigert (6. Dan Karate, Präsident des DKV und BKB).
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Budo Akademie München, Inhaber Werner Bachhuber, insbesondere für Trainingseinheiten (veröffentlicht in Form des Online-Stundenplanes) und Workshops (spezielle Trainingseinheiten mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb einer Schnupperstunde/Einzelstunde/Zehnerkarte/Vertrag, die zur Nutzung des genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Vertragsgegenstand:
Die dem Kursnehmer bekannte Preisliste, diese Vertragsbedingungen sowie die Dojo-Verhaltensegeln werden Bestandteil des Vertrages.
Die Parteien können Sonderkurse einzelvertraglich vereinbaren. Die vorstehende Preisliste hat für diesen Fall keine Gültigkeit (z.B. Workshops, Prüfungsgebühren, Startgebühren, Lehrgangsgebühren, usw.). Der Kursnehmer versichert, dass er bei Abschluss des Vertrages hinsichtlich des Kurshonorars sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig ist.
Anmeldung/Registrierung
Mit der Teilnahmevereinbarung (Schnupper- /Einzelstunden) oder einem Vertrag (Abschluss online oder vor Ort) können tarifabhängig alle angebotenen regulären Trainingseinheiten der Budo Akademie München besucht werden. Es wird grundsätzlich zwischen Einzelstunden, Zehnerkarten und Verträgen unterschieden.
Schnupperstunde:
Die Schnupperstunde kann pro Teilnehmer nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Die Buchung der Schnupperstunde ist nur für Neukunden nutzbar.
Einzelstunde:
Eine Einzelstunde kann beliebig oft gebucht werden und berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingseinheit.
Zehnerkarte:
Mit der Zehnerkarte ist der Besuch von 10 Trainingseinheiten möglich. Die Zehnerkarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Die Zehnerkarte ist 10 Monate gültig.
Verträge/Memberships:
Es können Verträge/Memberships für die Laufzeit von 1 Monat, 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen werden.
Sonderkurse:
Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrgängen, Workshops, Ausbildungen etc ist möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig.
Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports. Während der Registrierung im Eversports-Portal sind die persönlichen Angaben des Mitgliedes wahrheitsgemäß einzugeben. Es ist die Angabe einer Email-Adresse für die weitere Kommunikation erforderlich. Auf die Möglichkeit der Einrichtung eines "Family-Accounts" wird besonders hingewiesen.
Mit der Registrierung stimmt der Kunde zu, dass die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung) zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und des Beitragseinzuges verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zudem erfolgt die Zustimmung zur Nutzung der Email-Adresse und der Telefonnummer zur Kommunikation mit dem Mitglied (z.B. Aufnahme in den Emailverteiler der Budo Akademie München).
Trainingsablauf:
Grundsätzlich wird der Unterricht ganzjährig abgehalten. Er entfällt jedoch an den gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit vom 22. Dezember bis 06. Januar eines jeden Jahres und an zweieinhalb Wochen im August (der Termin wird rechtzeitig durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München bekannt gegeben). Diese trainingsfreien Zeiten sind in den Monatsbeiträgen bereits berücksichtigt (Umlegung auf das gesamte Jahr) und berechtigen somit zu keiner Kürzung des Beitrages in den betroffenen Monaten.
Technische und zeitliche Änderungen des Kursprogramms behält sich der Veranstalter vor. Solche Änderungen werden durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München rechtzeitig bekannt gegeben.
Kursgebühren:
Die Unterrichtspreise sind vor Unterrichtserteilung in der vereinbarten Höhe bis zum ersten des Monats im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Monatspreise ist abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit (siehe Preisliste).
Ein Aussetzen der Beitragszahlung wegen Verhinderung zur Teilnahme am Training während der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich insoweit um Pauschalbeträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der in Anspruch genommenen Trainingsstunden.
Die Unterrichtspreise verstehen sich freibleibend und können seitens des Veranstalters angemessen erhöht werden. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wird durch Aushang an der Informationswand in der Akademie bekannt gegeben.
Die vereinbarten Kursgebühren sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages zu leisten.
Beiträge an übergeordnete Organisationen (Karate, Kobudo)
Von den übergeordneten Organisationen, z.B. dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und dem Deutschen Karate-Verband (DKV) werden Jahresbeiträge erhoben. Diese Jahresbeiträge sind nicht in den monatlichen Mitgliedsbeiträgen des Veranstalters enthalten. Über die aktuellen Beiträge informiert ein Aushang an der Informationswand der Budo Akademie München.
Zahlungsart:
Die Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (siehe Vorderseite des Anmeldeformulars). Es wird darauf hingewiesen, dass im Lastschrifteinzugsverfahren keine Teillastschriften durchgeführt werden. Wird bei ungenügender Deckung des Bankkontos die Lastschrift retourniert, fallen bankseitig Rücklastgebühren i.H.v. derzeit 3,00 Euro an, die vom Zahlungspflichtigen übernommen werden.
Bei einem Vertragsabschluss über Eversports sind weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten vorhanden (z.B. Kreditkarte).
Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Sollte die Bezahlung angemahnt werden müssen, übernimmt der Vertragsnehmer die zusätzlichen Mahngebühren von derzeit 5,00 EUR.
Aufnahmegebühr:
Die einmalige Aufnahmegebühr ist zum Kursbeginn zu entrichten. Sie entfällt bei einem Online-Vertragsabschluß über die Plattform Eversports.
Übertragbarkeit und persönliche Verhinderungsgründe:
Auf dritte Personen sind die Rechte des Teilnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag nicht übertragbar. Persönliche Verhinderungsgründe (insbesondere Krankheit, Urlaub, Ferien etc.) des Kursteilnehmers befreien von der Bezahlung der Kursgebühr nicht.
Kündigung:
Die Kündigung des Mitgliedsvertrages muss schriftlich erfolgen (z.B. per Post, per Email, per Fax). Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Der Erhalt des Kündigungsschreibens wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt.
Anmeldungen, die über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports online abgeschlossen wurden, können vom Mitglied selbst verwaltet werden. Eine Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall online möglich.
8.1 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von einem Monat:
Die Kündigungsfrist beträgt drei Tage vor Ablauf des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.2 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von sechs Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate vor Ende des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.3 Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von zwölf Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ende des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
8.4 Sonderkündigungsrecht des Veranstalters
Im Falle eines groben Verstoßes des Kursnehmers gegen die Dojo-Regeln behält sich der Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht vor.
Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an den Kursen findet insoweit auf eigene Gefahr des Teilnehmers statt. Eine eventuell vorzunehmende medizinische Beurteilung des Gesundheitszustandes für die Kursteilnahme einzuholen, obliegt ausschließlich dem Kursnehmer.
Für jeglichen Verlust von mitgebrachten oder liegengelassenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Aufsichtspflicht
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen die Aufsichtspflicht für Kinder erst 5 Minuten vor Trainingsbeginn übernehmen können. Die Aufsichtspflicht vorher liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Aufsichtspflicht nach der Trainingseinheit obliegt ausschließlich den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie sie die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
Kenntnisnahme der AGB
Der Nutzer erklärt, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser Nutzungsbedingungen/AGB vor Vertragsabschluss vollständig Kenntnis zu erhalten, die Möglichkeit hatte diese dauerhaft zu speichern und mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen einverstanden zu sein.
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Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne die Räume unseres Studios zeigen.
Zentraler Punkt ist natürlich unser 150 qm grosser Trainingsraum (Dojo 1), der mit einem Holzschwingboden ausgesattet ist. Durch den Schwingboden wird ein gelenkschonendes Training gewährleistet. Durch die auf der Längsseite des Studios angebrachten Spiegel ist die Selbstkontrolle durch den Kursteilnehmer möglich, was den Lernerfolg unwahrscheinlich fördert.
Unser zweiter Trainingsraum (Dojo 2) ist 90 qm groß und ist vollständig mit Kampfsportmatten ausgelegt. Dadurch ist auch hier gelenkschonendes Training möglich. Auch unser Dojo 2 ist mit einem Spiegel auf der Längssteite ausgestattet. In diesem Raum finden die Grundkurstrainings statt, um insbesondere im Kindertraining die Verletzungsgefahr z.B. durch Hinfallen zu minimieren.
Unser Aufenthaltesbereich lädt die Eltern der Kinder ein, während des Trainings dort zu verweilen. Kleine Snaks und Getränke erhalten sie dort zu günstigen Preisen. Hier warte auch eine kleine Ausstellung von Budo-Artikeln, die Mitglieder kostengünstig erwerben können.
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Anbei ein paar unabhängige Bewertungen, die im Internet über uns zu finden sind:
Wir freuen uns auf weitere Einträge!
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